Akkreditierung von Studiengängen

Um die Qualität von Studium und Lehre an deutschen Hochschulen zu dokumentieren und zu sichern, müssen alle Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert werden. Konkret geschieht dies dadurch, dass spezielle Agenturen u.a. die Studieninhalte, die Studienstruktur, die Studierbarkeit, die Berufsrelevanz der Abschlüsse und die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung beurteilen. Welche Kriterien dabei eine Rolle spielen, legt der Akkreditierungsrat fest, der für die Organisation des Qualitätssicherungssystems an deutschen Hochschulen und die Zertifizierung der Agenturen verantwortlich ist. Anfangs musste jeder einzelne Studiengang akkreditiert werden (Programmakkreditierung). Mittlerweile besteht alternativ die Möglichkeit der sogenannten Systemakkreditierung, bei der nicht die Qualität der Studiengänge geprüft wird, sondern das interne Qualitätssicherungssystem der Hochschulen im Bereich Studium und Lehre.

Erfüllt dieses alle Anforderungen, sind damit zugleich auch die Studiengänge der Hochschule akkreditiert. Die Akkreditierung ist stets zeitlich befristet. Danach muss eine erneute Akkreditierung erfolgen. Details zu den bereits akkreditierten Studiengängen finden sich in der Datenbank aller akkreditierten Studiengänge in Deutschland auf der Website des Akkreditierungsrates (www.akkreditierungsrat.de).