Bewerbungsfrist

Besonders wichtig ist die Bewerbungsfrist. Häufig endet sie für das Wintersemester am 15. Juli und für das Sommersemester am 15. Januar. Diese Termine gelten aber nicht immer. So muss man sich z. B. für Masterstudiengänge häufig deutlich früher bewerben. Auch kann es für eine Bewerbung zum Wintersemester vorgezogene Termine für Bewerber/innen geben, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des Bewerbungsjahres erworben haben (sogenannte Altabiturient/innen).        

Wichtig ist, sich auch gleich anzuschauen, welche Unterlagen entweder bei der Bewerbung oder später zur Immatrikulation eingereicht werden müssen, denn es werden häufig beglaubigte Kopien verlangt, um die sich vermutlich erst noch gekümmert werden muss. Die Bewerbung selbst erfolgt bei www.hochschulstart.de und einigen großen Hochschulen über ein Online-Formular, viele andere Hochschulen stellen PDF-Formulare zum Ausdrucken auf ihren Webseiten zur Verfügung. Manchmal müssen gleich alle erforderlichen Unterlagen komplett eingereicht werden, manchmal prüfen die Hochschulen diese erst bei der Immatrikulation und geben sich vorher mit eidesstattlichen Versicherungen zum Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen zufrieden. Studieninteressierte mit einem ausländischen Schulabschluss müssen sich bei vielen Hochschulen über www.uni-assist.de (Arbeits- und Servicestelle für ausländische Studienbewerber/innen) bewerben.

Für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung ist eine Bewerbung in aller Regel nicht erforderlich. Hier können sich Interssierte während der auf den Hochschulwebseiten angegebenen Fristen einfach an der Hochschule immatrikulieren.