Promotion

Mit einer Promotion weist man nach, dass man vertieft wissenschaftlich arbeiten kann. Studierende schreiben eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit (Dissertation), auf die entweder die mündliche Verteidigung der Arbeit folgt (Disputation) oder eine mündliche Prüfung (Rigorosum). Im Idealfall wird danach der Doktorgrad verliehen, den man ab diesem Zeitpunkt vor seinem Namen führen darf.                 

Grundvoraussetzung für eine Promotion ist in der Regel ein Masterabschluss, ein Staatsexamen oder ein gleichwertiger Abschluss. Absolvent/innen mit Bachelorabschluss werden nur in Ausnahmefällen zur Promotion zugelassen. Ob der Masterabschluss an einer Universität oder Fachhochschule absolviert wurde, spielt keine Rolle.

Promovieren kann man, in dem man sich eine Professorin/einen Professor als Betreuer für seine Doktorarbeit sucht (die/der sogenannte „Doktormutter/Doktorvater“). Während des Promotionsverfahrens schreibt man an seiner Dissertation oder Doktorarbeit und wird anschließend mündlich geprüft. Man kann aber auch einen Promotionsstudiengang besuchen und seine Promotion auf diesem Weg abschließen. Ein Doktorgrad darf nur von Universitäten verliehen werden. Forschungseinrichtungen und Fachhochschulen können zu diesem Zweck aber mit einer Universität kooperieren. Einzelheiten zur Promotion regeln die Universitäten bzw. Fachbereiche in speziellen Promotionsordnungen, die häufig über die Hochschulwebseiten zugänglich sind.