Studiengänge und -abschlüsse

Angesichts des vielfältigen Angebots der Hochschulen stehen die Chancen gut, einen Studiengang zu finden, der nicht nur zu den eigenen Interessen, sondern auch zu den zeitlichen Möglichkeiten passt. Um eine gute Studienwahl treffen zu können, muss sich jede/r Studienanfänger/in jedoch zunächst im Studiendschungel orientieren: Was unterscheidet primärqualifizierende von dualen Studiengängen und was konsekutive von weiterbildenden? Ist es gleichgültig, ob man an einer öffentlichen oder privaten Hochschule studiert? Was kennzeichnet Fachhochschulen und was Universitäten? Und kann man mit einem Fachhochschulbachelor später einen Master an einer Universität machen? Nachfolgend werden Antworten gegeben und diverse Begriffe erläutert. 

  • Ohne Hochschulabschluss kann man sich nur für grundständige Studiengänge bewerben. Gemeint sind damit in erster Linie Bachelorstudiengänge. Diese haben eine Regelstudienzeit von 6 oder 7 Semestern und werden im Gesundheitsbereich, je nach fachlicher Ausrichtung, meist mit einem Bachelor of Science (B. Sc.) oder Bachelor of Arts (B. A.) abgeschlossen. Darüber hinaus gehören Studiengänge, die mit einem Staatsexamen enden, zu den grundständigen Studiengängen. Das sind z.B. Studiengänge der Medizin, Zahnheilkunde und Pharmazie.

    Bachelorstudiengänge werden immer häufiger auch als duale oder ausbildungsbegleitende Studiengänge angeboten. Hier ist die Ausbildung zweigleisig angelegt: Studierende werden z. B. an einer Berufsfachschule und in Praxiseinrichtungen für einen Pflege- oder Therapieberuf ausgebildet und parallel dazu studieren sie an einer Hochschule in derselben Fachrichtung. Durch die Verknüpfung von zwei Ausbildungen dauert das Studium etwas länger als „normal“, jedoch hat man am Ende auch zwei Abschlüsse in der Tasche.

    Mit dem Bachelorabschluss erwerben Absolvent/innen einen berufsqualifizierenden akademischen Abschluss. Sie können also in das Berufsleben starten und sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Alternativ besteht die Möglichkeit, direkt im Anschluss an das Studium oder auch erst nach einer Phase der Berufstätigkeit und/oder Familiengründung ein Masterstudium zu absolvieren, um bereits erworbene Fachkenntnisse zu vertiefen, berufliche Kompetenzen weiter auszubauen oder das eigene Profil mit einer Spezialisierung zu schärfen.

  • Masterstudiengänge gehören zu den weiterführenden Studiengängen, setzen also einen ersten Hochschulabschluss voraus. In aller Regel wird dies ein Bachelor sein, aber auch ein Diplom, Magister oder Staatsexamen erfüllt die Voraussetzung. Gelegentlich muss man sogar einen anderen Masterabschluss vorweisen. Masterstudiengänge dauern meist 4, gelegentlich aber auch nur 2 oder 3 Semester und schließen im Gesundheitsbereich in aller Regel mit einem Master of Science (M. Sc.) oder Master of Arts (M. A.) ab.

    Masterstudiengänge sind entweder konsekutiv oder weiterbildend. Die Zuordnung hat Einfluss auf die Zugangsvoraussetzungen, das Studienkonzept und bei öffentlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg außerdem auf die anfallenden Kosten. Konsekutive Masterstudiengänge sind so konzipiert, dass sie direkt an ein Bachelorstudium angeschlossen werden können. Meist führen sie das Bachelorstudium in derselben Fachrichtung fort und vertiefen es. Zwingend ist dies aber nicht. Es ist auch möglich, Kompetenzen in einer anderen Fachrichtung zu erwerben. Studiengebühren fallen nur an privaten Hochschulen an. An öffentlichen Hochschulen ist lediglich der Semesterbeitrag (siehe auch unter atlas-studium.de/was-kostet-ein-studium) zu entrichten.

    Weiterbildende Masterstudiengänge richten sich dagegen an Studieninteressierte mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung, wobei die Hochschulgesetze auch Ausnahmen zulassen. Konzeptionell knüpft das Studium an die Berufserfahrung der Studierenden an und stellt Bezüge zu bestimmten beruflichen Praxisfeldern her. Dazu gehört zum Beispiel der Master of Business Administration (MBA). Für weiterbildende Studiengänge dürfen nicht nur private, sondern auch öffentliche Hochschulen in Berlin und Brandenburg Studiengebühren erheben.

  • Der Unterschied von Universitäten und Fachhochschulen liegt im Wesentlichen darin, dass Universitäten traditionell eher Grundlagenforschung betreiben, während Fachhochschulen die Praxis im Blick haben und anwendungsorientiert forschen. Die Wertigkeit der Bachelor- und Masterabschlüsse an beiden Hochschularten unterscheidet sich dagegen nicht.  Z.B. berechtigen Masterabschlüsse an beiden Hochschularten grundsätzlich gleichermaßen zur Promotion. Promovieren selbst können Student/innen allerdings nur an Universitäten. Möglich ist ein Wechsel von einer Hochschulart zur anderen. Studierende können also einen Bachelor an einer Fachhochschule machen und den anschließenden Master an einer Universität oder umgekehrt.

    Ein weiterer Unterschied zwischen den Hochschularten besteht darin, dass Universitäten meist ein sehr breites Spektrum an Studienmöglichkeiten bieten, während sich Fachhochschulen auf ein bestimmtes Fächerspektrum konzentrieren. Universitäten sind deshalb in aller Regel auch deutlich größer als Fachhochschulen, wobei es auch hier Ausnahmen gibt.

  • Ein wesentlicher Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Hochschulen in der Region besteht in der Finanzierung. Bei öffentlichen Hochschulen ist dies Sache der Länder Berlin und Brandenburg, die über die Kulturhoheit verfügen und deshalb für eine Grundfinanzierung sorgen müssen. Für die Studierenden ist das Studium (bis auf weiterbildende Masterstudiengänge) dagegen gebührenfrei. Anders ist dies bei privaten Hochschulen. Trotz staatlicher Anerkennung haben private Hochschulen keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Länder. Stattdessen beteiligen sich die Studierenden an den Kosten.

    Für die Student/innen heißt das: Sie müssen mit – teils erheblichen – Studiengebühren rechnen. Ein Vorteil privater Hochschulen kann wiederum sein, dass man dort aller Voraussicht nach nicht in überfüllten Hörsälen sitzt, die Studiengruppen eine überschaubare Größe haben und man auch sonst Rahmenbedingungen für das Studium vorfindet, mit denen nicht jede öffentliche Hochschule mithalten kann. Wichtig ist, dass die Studienabschlüsse an privaten als auch an öffentlichen Hochschulen gleichwertig sind. Alle privaten Hochschulen in diesem Studienatlas verfügen über die staatliche Anerkennung.