Ein Teil der Studienplätze wird ausschließlich nach dem Kriterium Wartezeit vergeben. Die größten Chancen auf eine Zulassung haben in dieser Quote also diejenigen, die am längsten auf einen Studienplatz warten. Als Wartezeit zählt die Anzahl vollständiger Semester, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Semester verstrichen sind, für das sich die/der Studieninteressierte bewirbt. Was man in der Zwischenzeit getan hat, spielt keine Rolle. War man allerdings an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, werden die fraglichen Semester von der Wartezeit abgezogen. Auch die Anzahl der Wartesemester, nach denen in der Vergangenheit Bewerber/innen zugelassen wurden, werden von vielen Hochschulen im Internet unter dem Stichwort NC-Werte oder Auswahlgrenzen bekannt gemacht.
In Berlin gibt es auch bei konsekutiven Masterstudiengängen an öffentlichen Hochschulen eine Hochschul- und Wartezeitquote. Dabei hat im Rahmen der Hochschulquote die Note des ersten Hochschulabschlusses ein besonderes Gewicht. Bei weiterbildenden Masterstudiengängen ist laut Berliner Hochschulzulassungsgesetz die Eignung für den Studiengang das maßgebliche Auswahlkriterium. Diese richtet sich auch nach den beruflichen Erfahrungen. In Brandenburg legen die Hochschulen für jeden einzelnen Studiengang die Zulassungskriterien in einer gesonderten Zulassungsordnung fest.