Weitere Zugangsvoraussetzungen

Einige Bachelorstudiengänge setzen neben der Hochschulreife eine abgeschlossene Berufsausbildung oder zumindest ein mehrwöchiges Vorpraktikum voraus, das aber häufig – ganz oder zum Teil – auch während der ersten Semester nachgeholt werden kann. Bei dualen Studiengängen ist regelmäßig ein Vertrag mit einem ausbildenden Unternehmen vorzulegen, bei berufsbegleitenden Studiengängen kann es vorkommen, dass der Zugang zum Studium von einer Teilzeitberufstätigkeit abhängig gemacht wird. Schließlich kann die Eignung für einen Studiengang Zugangsvoraussetzung sein, z. B. bei sportbezogenen Studiengängen. Masterstudiengänge setzen neben einem ersten Hochschulabschluss häufig Englischkenntnisse voraus.

Wichtig: Studieninteressierte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen bei der Bewerbung für deutschsprachige Studiengänge regelmäßig nachweisen, dass sie über die nötigen Sprachkenntnisse verfügen.

Weitere Zulassungskriterien, die in den Auswahlverfahren der Hochschulen (Hochschulquote) zum Tragen kommen, sind im Berliner Hochschulzulassungsgesetz bzw. der Brandenburger Hochschulvergabeverordnung sowie in speziellen Zulassungssatzungen der Hochschulen geregelt. Häufig sind sie auf das konkrete Studienfach bezogen und können im Detail an den Hochschulen recht unterschiedlich ausfallen. Eine Rolle spielen vielfach z.B. Schulnoten in bestimmten studienrelevanten Fächern oder Bewerber/innen werden begünstigt, wenn sie eine einschlägige Berufsausbildung absolviert oder einen fachspezifischen Studierfähigkeitstest mit einem guten Ergebnis bestanden haben.

  • Ein Teil der Studienplätze wird ausschließlich nach dem Kriterium Wartezeit vergeben. Die größten Chancen auf eine Zulassung haben in dieser Quote also diejenigen, die am längsten auf einen Studienplatz warten. Als Wartezeit zählt die Anzahl vollständiger Semester, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Semester verstrichen sind, für das sich die/der Studieninteressierte bewirbt. Was man in der Zwischenzeit getan hat, spielt keine Rolle. War man allerdings an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, werden die fraglichen Semester von der Wartezeit abgezogen. Auch die Anzahl der Wartesemester, nach denen in der Vergangenheit Bewerber/innen zugelassen wurden, werden von vielen Hochschulen im Internet unter dem Stichwort NC-Werte oder Auswahlgrenzen bekannt gemacht.

    In Berlin gibt es auch bei konsekutiven Masterstudiengängen an öffentlichen Hochschulen eine Hochschul- und Wartezeitquote. Dabei hat im Rahmen der Hochschulquote die Note des ersten Hochschulabschlusses ein besonderes Gewicht. Bei weiterbildenden Masterstudiengängen ist laut Berliner Hochschulzulassungsgesetz die Eignung für den Studiengang das maßgebliche Auswahlkriterium. Diese richtet sich auch nach den beruflichen Erfahrungen. In Brandenburg legen die Hochschulen für jeden einzelnen Studiengang die Zulassungskriterien in einer gesonderten Zulassungsordnung fest.