Wie kann ich mein Studium finanzieren?

Es gibt viele Möglichkeiten sein Studium zu finanzieren, so hat man mehr Zeit sich auf das Lernen zu konzentrieren, muss nicht nebenbei arbeiten und kann so das Studium bestenfalls in der Regelstudienzeit abschließen. Wir zeigen im Folgenden einige Finanzierungsmöglichkeiten für Studenten und Studentinnen.

  • Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern eine berufsqualifizierende Ausbildung zu finanzieren. Das kann auch ein Studium sein. Voraussetzung ist, dass die Eltern genug verdienen, um für die Kosten aufzukommen. Für eine zweite Berufsausbildung im weitesten Sinne besteht dagegen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen ein Anspruch auf Unterhalt.

  • Kindergeld

    Um die Eltern finanziell zu entlasten, zahlt der Staat ihnen auf Antrag auch für volljährige Kinder Kindergeld. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. muss sich das Kind in einer Ausbildung (im weitesten Sinne) befinden und darf noch nicht 25 Jahre alt sein. Weitere Informationen zum Kindergeld: www.arbeitsagentur.de

  • Reicht das Einkommen der Eltern für die Unterhaltszahlungen nicht aus, können Studierende Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Gute Chancen auf eine Förderung in einem grundständigen Studium hat, wer bei Beginn des Studiums noch keine 30 Jahre alt ist und es sich um die erste berufsqualifizierende Ausbildung handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung allerdings auch nach Überschreiten der Altersgrenze möglich. Zudem steht nicht jede erste Berufsausbildung dem BAföG-Bezug im anschließenden Studium entgegen. Hat man beispielsweise an einer Berufsfachschule eine dreijährige Ausbildung zum/zur Physiotherapeut/in abgeschlossen, ist es normalerweise kein Problem, danach BAföG für ein Studium zu erhalten.

    Ein Masterstudium ist förderungsfähig, wenn es auf einem Bachelorabschluss aufbaut, außer dem Bachelorabschluss kein anderer Hochschulabschluss vorliegt und die Altersgrenze von 35 Jahren noch nicht überschritten ist. Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2020/21 bei 861 Euro im Monat. Die Hälfte davon ist ein unverzinsliches Staatsdarlehen, die andere Hälfte ein staatlicher Zuschuss. In bestimmten Fällen kann BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern beantragt werden. Bei einem Teilzeitstudium bzw. berufsbegleitendem Studium ist eine Förderung ausgeschlossen.

    Weitere Informationen zu BaföG: https://www.bafög.de

  • Wer kein BAföG erhält, weil er beispielsweise über 30 Jahre alt ist, ein Teilzeitstudium absolviert oder das Studium nicht über BAföG gefördert wird, kann unter Umständen Wohngeld erhalten.

    Weitere Informationen zu Wohngeld: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

  • Berufstätige mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung sollten in Erfahrung bringen, ob sie sich möglicherweise bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung für das Aufstiegsstipendium bewerben können. Voraussetzung ist ein besonderes berufliches Talent bzw. eine besondere Leis- tungsfähigkeit, die sich in der Ausbildung und/oder im Beruf gezeigt hat. Ein Vollzeitstudium wird mit 861 Euro im Monat gefördert, ein Teilzeitstudium mit 2700 Euro im Jahr, also 225 Euro im Monat.                                 

    Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium: www.aufstiegsstipendium.de

  • Das Stipendium wird ebenfalls von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung vergeben und kommt u.a. für Absolvent/innen eines bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufes in Betracht, die noch keine 25 bzw. 28 Jahre alt sind und berufsbegleitend studieren möchten. Gezahlt werden bis zu 8000 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von 3 Jahren.                                                   

    Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium: www.weiterbildungsstipendium.de

  • Besonders leistungsfähige und gesellschaftlich engagierte Studierende können sich an ihrer Hochschule, so sie es denn eingeführt hat, für das Deutschlandstipendium bewerben. Der Förderbetrag liegt bei 300 Euro im Monat.

    Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium: www.deutschlandstipendium.de

  • Die großen Begabtenförderungswerke, die vom Bund unterstützt werden, vergeben ebenso Stipendien wie auch zahlreiche weitere Stiftungen und andere Institutionen. Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland bietet z. B. der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) an.

    Weitere Informationen:

    www.stipendiumplus.de

    www.stipendienlotse.de

    www.daad.de

  • Fortgeschrittene Studierende können beim Bundesverwaltungsamt einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von maximal 7200 Euro beantragen, der einkommensunabhängig bewilligt wird. Die Altersgrenze liegt bei 36 Jahren.                                                

    Weitere Informationen zum Bildungskredit: www.bildungskredit.de

  • Verschiedene Kreditinstitute bieten Studierenden Kredite und Bildungsfonds zu besonders günstigen Konditionen an. Die Voraussetzungen, Auszahlungsbeträge und Zinssätze legt jede/r Anbieter/in gesondert fest.                                                       

    Weitere Informationen zu Studienkrediten und Bildungsfonds: https://www.studis-online.de/studienkredit/#vergleich