Wie kann ich mein Studium finanzieren?

Es gibt viele Mög­lich­kei­ten sein Stu­di­um zu fi­nan­zie­ren, so hat man mehr Zeit sich auf das Ler­nen zu kon­zen­trie­ren, muss nicht ne­ben­bei ar­bei­ten und kann so das Stu­di­um bes­ten­falls in der Re­gel­stu­di­en­zeit ab­schlie­ßen. Wir zei­gen im Fol­gen­den ei­ni­ge Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten für Stu­den­ten und Stu­den­tin­nen.

  • El­tern sind ge­setz­lich ver­pflich­tet, ihren voll­jä­hr­igen Kin­dern eine be­rufs­qua­li­fi­zie­ren­de Aus­bil­dung zu fi­nan­zie­ren. Das kann auch ein Stu­di­um sein. Vor­aus­set­zung ist, dass die El­tern genug ver­die­nen, um für die Kos­ten auf­zu­kom­men. Für eine zwei­te Be­rufs­aus­bil­dung im wei­tes­ten Sinne be­steht da­ge­gen nur unter be­stimm­ten engen Vor­aus­set­zun­gen ein An­spruch auf Un­ter­halt.

  • Kin­der­geld

    Um die El­tern fi­nan­zi­ell zu ent­las­ten, zahlt der Staat ihnen auf An­trag auch für voll­jä­hr­ige Kin­der Kin­der­geld. Es mü­ssen al­ler­dings be­stimm­te Vor­aus­set­zun­gen er­fül­lt sein, z.B. muss sich das Kind in einer Aus­bil­dung (im wei­tes­ten Sinne) be­fin­den und darf noch nicht 25 Jahre alt sein. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Kin­der­geld: www.​arb​eits​agen​tur.​de

  • Reicht das Ein­kom­men der El­tern für die Un­ter­halts­zah­lun­gen nicht aus, kö­nnen Stu­die­ren­de Aus­bil­dungs­fö­rd­erung nach dem Bun­des­aus­bil­dungs­fö­rd­erung­sg­esetz be­an­tra­gen. Gute Chan­cen auf eine Fö­rd­erung in einem grund­stä­nd­igen Stu­di­um hat, wer bei Be­ginn des Stu­di­ums noch keine 30 Jahre alt ist und es sich um die erste be­rufs­qua­li­fi­zie­ren­de Aus­bil­dung han­delt. Unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ist eine Fö­rd­erung al­ler­dings auch nach Übe­rschre­iten der Al­ters­gren­ze mö­glich. Zudem steht nicht jede erste Be­rufs­aus­bil­dung dem BA­föG-Bezug im an­schlie­ßen­den Stu­di­um ent­ge­gen. Hat man bei­spiels­wei­se an einer Be­rufs­fach­schu­le eine drei­jä­hr­ige Aus­bil­dung zum/zur Phy­sio­the­ra­peut/in ab­ge­schlos­sen, ist es nor­ma­ler­wei­se kein Pro­blem, da­nach BA­föG für ein Stu­di­um zu er­hal­ten.

    Ein Mas­ter­stu­di­um ist fö­rd­erung­sf­ähig, wenn es auf einem Ba­che­lor­ab­schluss auf­baut, außer dem Ba­che­lor­ab­schluss kein an­de­rer Hoch­schul­ab­schluss vor­liegt und die Al­ters­gren­ze von 35 Jah­ren noch nicht übe­rschri­tten ist. Der BA­föG-Höchs­tsatz liegt seit dem Win­ter­se­mes­ter 2020/21 bei 861 Euro im Monat. Die Häl­fte davon ist ein un­ver­zins­li­ches Staats­dar­le­hen, die an­de­re Häl­fte ein staat­li­cher Zu­schuss. In be­stimm­ten Fä­llen kann BA­föG un­ab­hä­ngig vom Ein­kom­men der El­tern be­an­tragt wer­den. Bei einem Teil­zeit­stu­di­um bzw. be­rufs­be­glei­ten­dem Stu­di­um ist eine Fö­rd­erung aus­ge­schlos­sen.

    Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu BaföG: https://​www.​bafög.​de

  • Wer kein BA­föG er­hä­lt, weil er bei­spiels­wei­se über 30 Jahre alt ist, ein Teil­zeit­stu­di­um ab­sol­viert oder das Stu­di­um nicht über BAföG ge­för­dert wird, kann unter Um­stä­nden Wohn­geld er­hal­ten.

    Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu Wohn­geld: https://​www.​bmi.​bund.​de/​DE/​themen/​bauen-​wohnen/​stadt-​wohnen/​woh​nrau​mfoe​rder​ung/​wohngeld/​wohngeld-​node.​html

  • Be­rufs­ta­̈t­ige mit min­des­tens zwei Jah­ren Be­rufs­er­fah­rung soll­ten in Er­fah­rung brin­gen, ob sie sich mö­gl­iche­rwe­ise bei der Stif­tung Be­gab­ten­fö­rd­erung be­ruf­li­che Bil­dung für das Auf­stiegs­sti­pen­di­um be­wer­ben kö­nnen. Vor­aus­set­zung ist ein be­son­de­res be­ruf­li­ches Ta­lent bzw. eine be­son­de­re Leis- tungs­fa­̈hi­gkeit, die sich in der Aus­bil­dung und/oder im Beruf ge­zeigt hat. Ein Voll­zeit­stu­di­um wird mit 861 Euro im Monat ge­fö­rde­rt, ein Teil­zeit­stu­di­um mit 2700 Euro im Jahr, also 225 Euro im Monat.                                 

    Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Auf­stiegs­sti­pen­di­um: www.​auf​stie​gsst​ipen​dium.​de

  • Das Sti­pen­di­um wird eben­falls von der Stif­tung Be­gab­ten­fö­rd­erung be­ruf­li­che Bil­dung ver­ge­ben und kommt u.a. für Ab­sol­vent/innen eines bun­des­ge­setz­lich ge­re­gel­ten Ge­sund­heits­fach­be­ru­fes in Be­tracht, die noch keine 25 bzw. 28 Jahre alt sind und be­rufs­be­glei­tend stu­die­ren möc­hten. Ge­zahlt wer­den bis zu 8000 Euro pro Jahr über einen Zeit­raum von 3 Jah­ren.                                                   

    Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Wei­ter­bil­dungs­sti­pen­di­um: www.​wei​terb​ildu​ngss​tipe​ndiu​m.​de

  • Be­son­ders leis­tungs­fa­̈h­ige und ge­sell­schaft­lich en­ga­gier­te Stu­die­ren­de kö­nnen sich an ihrer Hoch­schu­le, so sie es denn ein­ge­füh­rt hat, für das Deutsch­land­sti­pen­di­um be­wer­ben. Der Fö­rde­rb­etrag liegt bei 300 Euro im Monat.

    Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Deutsch­land­sti­pen­di­um: www.​deu​tsch​land​stip​endi​um.​de

  • Die gro­ßen Be­gab­ten­fö­rd­erung­swe­rke, die vom Bund un­ter­stüt­zt wer­den, ver­ge­ben eben­so Sti­pen­di­en wie auch zahl­rei­che wei­te­re Stif­tun­gen und an­de­re In­sti­tu­tio­nen. Sti­pen­di­en für Stu­di­en­auf­ent­hal­te im Aus­land bie­tet z. B. der Deut­sche Aka­de­mi­sche Aus­lands­dienst (DAAD) an.

    Wei­te­re In­for­ma­tio­nen:

    www.​sti​pend​iump​lus.​de

    www.​sti​pend​ienl​otse.​de

    www.​daad.​de

  • Fort­ge­schrit­te­ne Stu­die­ren­de kö­nnen beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt einen zins­gün­st­igen Kre­dit in Höhe von ma­xi­mal 7200 Euro be­an­tra­gen, der ein­kom­mens­un­ab­hä­ngig be­wil­ligt wird. Die Al­ters­gren­ze liegt bei 36 Jah­ren.                                                

    Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Bil­dungs­kre­dit: www.​bil​dung​skre​dit.​de

  • Ver­schie­de­ne Kre­dit­in­sti­tu­te bie­ten Stu­die­ren­den Kre­di­te und Bil­dungs­fonds zu be­son­ders gün­st­igen Kon­di­tio­nen an. Die Vor­aus­set­zun­gen, Aus­zah­lungs­be­tra­̈ge und Zins­sä­tze legt jede/r An­bie­ter/in ge­son­dert fest.                                                       

    Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu Stu­di­en­kre­di­ten und Bil­dungs­fonds: https://​www.​studis-​online.​de/​stu​dien​kred​it/#​vergleich