Hat man sich für einen oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge entschieden, sollte man sich frühzeitig über die Bewerbungsmodalitäten informieren. Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie) werden die Studienplätze immer über die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) vergeben. Auf der genannten Website finden sich folglich auch alle relevanten Informationen für die Bewerbung.
Im Regelfall der örtlichen Zulassungsbeschränkung informieren die Hochschulen auf ihren Webseiten darüber, ob sie selbst die Bewerbungen für konkrete Studiengänge entgegennehmen oder die Bewerbung im sogenannten dialogorientierten Serviceverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung erfolgt. Dieses Serviceverfahren dient dazu, dass die Auswahlverfahren der Hochschulen bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen besser koordiniert werden können. Studieninteressierte sollen ihre Bewerbungen nicht an viele Hochschulen schicken müssen, sondern ein einziges Bewerbungsportal für ihre Bewerbung nutzen können. Zu jedem Bewerbungstermin findet man auf der Website www.hochschulstart.de eine Liste der Hochschulen, die mit Studiengängen an dem neuen Verfahren teilnehmen.